10 - Zusammenwirken zwischen Behörden

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In den Gemeinden gibt es verschiedene Arten von Behörden. In jeder Gemeinde sind ein Gemeindevorstand und eine Rechnungsprüfungskommission vorhanden. Nimmt die politische Gemeinde auch Schulaufgaben wahr (Einheitsgemeinde), gibt es ausserdem eine Schulpflege. Darüber hinaus kann eine Gemeinde unterschiedlich viele weitere Behörden haben. Dabei unterscheidet man zwischen eigenständigen und unterstellten Kommissionen.

Der Gemeindevorstand ist die oberste Exekutivbehörde. Er hat den Überblick und koordiniert. Eine gute Zusammenarbeit von Behörden in der Gemeinde unter der Oberleitung des Gemeindevorstands trägt entscheidend zur erfolgreichen Entwicklung der Gemeinde bei.

Die Leitungsfunktion des Gemeindevorstands zeigt sich unter anderem darin, dass er den Budgetentwurf erstellt und den Stimmberechtigten zuhanden der Gemeindeversammlung oder der Urne Antrag stellt. Die Schulpflege und allenfalls andere eigenständige Kommissionen bringen ihre Geschäfte über den Gemeindevorstand an die Stimmberechtigten. Sie erstellen zudem den ersten Entwurf des Budgets aus ihrem Bereich. Dieser fliesst dann in den Budgetentwurf des Gemeindevorstands ein.

Eigenständige Kommissionen wie zum Beispiel eine Sozialbehörde sind in der Gemeindeordnung geregelt. Sie erfüllen eine Aufgabe anstelle des Gemeindevorstands und entlasten ihn damit. Sie haben ein eigenes Organisationsreglement. Der Rechtsmittelweg gegen ihre Entscheide führt direkt an den Bezirksrat oder das Gericht. Ein Mitglied des Gemeindevorstands hat immer das Präsidium der eigenständigen Kommission inne. So ist der Informationsaustausch zwischen Gemeindevorstand und eigenständiger Kommission gewährleistet, soweit nicht datenschutzrechtliche Gründe dagegensprechen.

Unterstellte Kommissionen bekommen ihre Aufgaben vom Gemeindevorstand zugeteilt, sind diesem unterstellt und können ebenfalls für Entlastung sorgen. Wer mit einem Entscheid einer unterstellten Kommission nicht zufrieden ist, muss sich grundsätzlich zuerst an den Gemeindevorstand wenden. Dieser muss dann eine sogenannte Neubeurteilung vornehmen. Erst danach kann man an den Bezirksrat oder die Gerichte gelangen.

Die Rechnungsprüfungskommission (RPK) ist ein Hilfsorgan der Stimmberechtigten. Sie prüft sämtliche Geschäfte, über welche die Stimmberechtigten entscheiden und die finanzielle Auswirkungen für die Gemeinde haben. Ihre Beurteilung und Stellungnahme zur Vorlage (Abschied) soll den Stimmberechtigten bei der Meinungsbildung helfen. Der frühzeitige Einbezug und ein guter Austausch zwischen der RPK und dem Gemeindevorstand sowie weiteren Behörden ist daher wichtig.

In Parlamentsgemeinden spielt zudem die Zusammenarbeit der vorberatenden Kommissionen des Parlaments mit dem Stadtrat eine zentrale Rolle.

Zur Beratung von Fragen, die für mehrere oder alle Gemeindebehörden zentral sind, kann der Gemeindevorstand zu einer Behördenkonferenz einladen. Für eine gut funktionierende Gemeinde ist es wichtig, dass sämtliche Behörden gut zusammenarbeiten. Denn sie verfolgen alle dasselbe Ziel: das Wohl der Gemeinde. Im Gestalten dieser Zusammenarbeit ist jede Gemeinde frei. Es ist jedoch empfehlenswert, dafür klare Regeln und regelmässige Austauschgefässe zu schaffen.