Die Gemeinden müssen das Bundes- und das Kantonsrecht anwenden. Dieses geht ihrem eigenen Recht vor. Nur in den Gebieten, die in die Autonomie der Gemeinden fallen, sind sie zur eigenen Rechtsetzung befugt. Kommunale Rechtsgebiete sind neben dem Organisationsrecht etwa das Baurecht, die Gebühren und die Regelungen über die Infrastruktur wie zum Beispiel eine Abfallverordnung.
Gestützt auf das sogenannte Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 der Bundesverfassung) sind die Stimmberechtigten als Gesetzgebungsorgan für die Beschlussfassung über wichtige Rechtsnormen zuständig. In Parlamentsgemeinden sind die Parlamente zuständig, wobei es die Möglichkeit des Referendums gibt.
Die Gemeindeordnung ist die Verfassung einer Gemeinde. Sie regelt die Grundsätze der Organisation, der Zuständigkeiten und der Mitwirkung der Stimmberechtigten.
In den Gemeindeerlassen finden sich die wichtigsten Bestimmungen. Sie betreffen eine hohe Zahl von Stimmberechtigten und haben eine grosse finanzielle Bedeutung. Beispiele dafür sind die Gebührenordnung, die Polizeiverordnung oder die Friedhofsverordnung. Im Hinblick auf die Meinungsbildung wird den Stimmberechtigten für Abstimmungen über die Gemeindeordnung und Gemeindeerlasse vorgängig einen Beleuchtenden Bericht zugestellt. Darin werden die wichtigsten Aspekte der Vorlage aufgezeigt. Bei Initiativen und Referenden sind auch die Überlegungen der Initianten beziehungsweise der Gegnerschaft aufzunehmen.
In Behördenerlassen sind weniger wichtige, oft auch detaillierte Regelungen zu finden, die zudem einem hohen Flexibilitätsbedürfnis entsprechen. Ein Beispiel ist die Tarifordnung. Sie werden in der Regel von der Gemeindeexekutive erlassen. Diese muss dabei strenge Voraussetzungen einhalten. Für Behördenerlasse gibt es verschiedene Bezeichnungen: Man spricht auch von Reglementen, Weisungen, Richtlinien oder Ausführungsbestimmungen.
Die Gemeinden müssen ihre Gesetze im Internet in einer systematischen Rechtssammlung aufschalten und der Bevölkerung zugänglich machen.