19 - Finanzausgleich

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Mit dem innerkantonalen Finanzausgleich wird gewährleistet, dass die Gemeinden ihre Leistungen erbringen können, ohne dass die Unterschiede in der Steuerbelastung zwischen finanzschwächeren und finanzstärkeren Gemeinden zu gross werden.

Die Kantonsverfassung sieht deshalb vor, dass der Kanton mit dem Finanzausgleich die Steuerfussunterschiede eingrenzt. Die Gemeinden sollen ihre notwendigen Aufgaben erfüllen können. Fehlen ihnen die entsprechenden Mittel, muss der Finanzausgleich diese zur Verfügung stellen. Ob eine Aufgabe notwendig ist oder nicht, wird mit der Einteilung in Grund- und Wahlbedarf unterschieden. Der Finanzausgleich soll den Grundbedarf der Gemeinden abdecken. Für Wahlbedarf besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Finanzausgleich.

Der Finanzausgleich soll mit verschiedenen Instrumenten Unterschiede zwischen Gemeinden vermindern. Im Kanton Zürich liegt der Schwerpunkt bei der Verminderung der Ressourcenunterschiede. Mit dem horizontal gestalteten Ressourcenausgleich werden bei finanzstärkeren Gemeinden Ressourcen abgeschöpft und den finanzschwächeren Gemeinden Ressourcen zugesprochen. Grundsätzlich können die Gemeinden die erhaltenen Gelder autonom, also ohne Zweckbestimmung verwenden.

Im Finanzausgleich des Kantons Zürich kommen zudem Lastenausgleichsinstrumente zur Anwendung. Der demographische Sonderlastenausgleich deckt den Mehraufwand ab, der durch einen hohen Anteil von Kindern und Jugendlichen entsteht. In diesen Altersgruppen erbringen die Gemeinden umfangreiche Leistungen.

Mit dem geographisch-topographischen Sonderlastenausgleich werden besondere Lasten vermindert, die auf eine dünne Besiedelung oder schwierige topografische Verhältnisse zurückzuführen sind. Dies führt zu höheren Erschliessung- und Bewirtschaftungskosten.

Der individuelle Sonderlastenausgleich reduziert besondere Lasten von politischen Gemeinden, die von ihr nicht beeinflusst werden können, und die weder vom demografischen noch vom geografisch-topografischen Ausgleich abgegolten werden. Zum Beispiel überdurchschnittliche Nettoaufwendungen in einzelnen Aufgabenbereichen oder einmalige Ereignisse wie Sturm- oder Überschwemmschäden.

Im Zentrumsausgleich wiederum werden die Zusatzlasten der Städte Zürich und Winterthur abgegolten. Diese entstehen unter anderem durch die grossstädtische Bevölkerungsstruktur und die Erbringung zentraler Leistungen für Dritte, etwa in den Bereichen Verkehr oder Kultur.

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