6 - Kommunale Exekutive

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Die Exekutivbehörde der politischen Gemeinde ist der Gemeindevorstand, auch Gemeinderat oder Stadtrat genannt. Die Stimmberechtigten wählen ihn an der Urne. Das Gesetz über die politischen Rechte und die Gemeindeordnung bestimmen das Wahlverfahren. Die Amtsdauer beträgt vier Jahre. Eine Parteizugehörigkeit ist keine Voraussetzung. Die meisten Gemeindevorstände üben ihr Amt im Milizsystem aus, also nebenamtlich. Wer als Behördenmitglied gewählt wurde, hat Anspruch auf eine Entschädigung.

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Der Gemeindevorstand ist eine Kollegialbehörde. Ein durch das Gremium gefällter Entscheid bindet alle Mitglieder. Sie sind untereinander gleichberechtigt. Es gibt unterschiedliche Organisationsformen, weshalb die Aufgaben und Pflichten für das einzelne Mitglied der kommunalen Exekutive stark variieren können. Mancherorts sind diese in einem schriftlichen Dokument zusammengestellt.

Der Gemeindevorstand beschliesst einen Organisationserlass. Dieser wird häufig Geschäftsordnung oder Organisationsreglement genannt. In diesem sind die Kompetenzen wie auch Organisatorisches bezüglich der Exekutive und der Verwaltung geregelt. Der Gemeindevorstand kann darin beispielsweise gewisse Aufgaben an Ausschüsse oder die Verwaltung delegieren.

Es gilt eine sogenannte Kompetenzvermutung zugunsten des Gemeindevorstands. Das heisst, dass er zuständig ist, sofern nicht ausdrücklich ein anderes Organ durch die kantonale Gesetzgebung oder die Gemeindeordnung beauftragt ist. Dies nennt man auch Auffangkompetenz.

Der Gemeindevorstand agiert in erster Linie lenkend und planend. Er muss neben dem Tagesgeschäft die Strategien für die Zukunft entwickeln. Dabei können ihm die speziell dafür entwickelten Instrumente wie Leitbilder oder Legislaturziele wertvolle Unterstützung leisten.

Der Gemeindevorstand vertritt die Gemeinde nach aussen. Dabei muss er nicht nur Repräsentationspflichten wahrnehmen. Insbesondere hat er die Interessen der Gemeinde zu artikulieren und zu verteidigen, etwa gegenüber anderen Gemeinden oder gegenüber dem Kanton.

Eine gute Kommunalpolitikerin oder ein guter Kommunalpolitiker sollte neben fachlicher auch soziale Kompetenz und ein gutes Gespür für die heute nötige Kommunikation mitbringen. Das Milizsystem macht zudem die Unterstützung durch das private und das berufliche Umfeld unerlässlich.