1 - Die Gemeinde in der Schweiz

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In der Schweiz gibt es eine grosse Vielfalt von unterschiedlichen Gemeindearten nebeneinander, die sich überlappen können.

Die politische Gemeinde ist die Hauptform der Gemeinden. In gewissen Kantonen wird sie als Einwohnergemeinde bezeichnet. Die politische Gemeinde setzt sich aus allen auf dem Gemeindegebiet wohnhaften Personen zusammen und besorgt alle kommunalen Aufgaben. Sie ist selbständige Trägerin von Staatsgewalt mit eigener Selbstverwaltung und Selbstgesetzgebung. Sie besitzt die juristische Persönlichkeit und ist rechts- und handlungsfähig bzw. partei- und prozessfähig. Ist die Schulgemeinde in die politische Gemeinde integriert, spricht man auch von der Einheitsgemeinde. Auch «Städte» sind politische Gemeinden.

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Die politische Gemeinde bildet die unterste Ebene im dreistufigen schweizerischen Bundesstaat. Sie wird in der Bundesverfassung ausdrücklich erwähnt (Art. 50 der Bundesverfassung).

Daneben gibt es Bürgergemeinden (Burgergemeinden, Ortsgemeinden), Schulgemeinden und Kirchgemeinden in je nach Kanton unterschiedlicher Bezeichnung und Ausprägung.

Die Anzahl Gemeinden hat seit dem Jahr 2000 durch Gemeindefusionen kontinuierlich um über 20% abgenommen und beträgt aktuell rund 2’200. Die durchschnittliche Einwohnerzahl beläuft sich auf ca. 4’300. 50% der Schweizer Gemeinden haben weniger als 1’300 Einwohnerinnen und Einwohner (Median).