Die Stimmberechtigten der Gemeinde repräsentieren die oberste Ebene im Gemeindeaufbau. Diese hat vorwiegend rechtsetzenden Charakter und wird als Legislative bezeichnet. 80 % der Schweizer Gemeinden kennen die Gemeindeversammlung. In anderen – meist grösseren – Gemeinden, besteht ein Gemeindeparlament. Die Stimmberechtigten können in den meisten Gemeinden zudem an der Urne zu bestimmten Sachthemen Stellung beziehen. Es sind auch Kombinationen möglich (Gemeindeversammlung und Urnenabstimmung) (vgl. 3: Kommunale Legislative).
Die kommunale Exekutive bildet die Schnittstelle zwischen der Legislative und der Gemeindeverwaltung. Sie wird je nach Kanton Gemeindevorstand oder Gemeinderat genannt. In der Regel werden den Exekutivmitgliedern Departemente bzw. Ressorts zugewiesen. Die Exekutive wird durch die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten geleitet. Auch hier gibt es für dieses Amt unterschiedliche Bezeichnungen wie Gemeindeammann etc. (vgl. 4: Kommunale Exekutive).
Die kommunale Verwaltung besteht aus einer Verwaltungsleitung sowie den zugehörigen Betrieben (Forstdienst, Werkdienst etc.) und der Schule (vgl. 6: Gemeindeverwaltung).
Zu den obligatorischen Organen der Gemeinde wird auch die Geschäfts- bzw. Rechnungsprüfungskommission gezählt. Sie übernimmt an der Schnittstelle zwischen Legislative und Exekutive eine wichtige Überwachungs- und Kontrollfunktion. Dazu kommen je nach Kanton und Gemeinde weitere Kommissionen, welche aber meist von der Exekutive eingesetzt werden (Baukommission, Alpenkommission, Verkehrskommission etc.).
Der Bereich Schule mit Schulrat bzw. Schulkommission nimmt in diesem Aufbau eine spezielle Rolle ein und ist in den Kantonen unterschiedlich geregelt. Dies gilt insbesondere dort, wo Schulgemeinden bestehen.