7 - Gemeindeführungsmodelle

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In der Schweiz haben sich unterschiedliche Organisationsformen entwickelt, da das kantonale Recht oft keine Vorgaben macht. Das Führungsmodell einer Gemeinde ist eine wichtige Grundsatzentscheidung der Gemeinde: Es bestimmt die Funktionen und Verantwortlichkeiten der Exekutivmitglieder sowie die Ausgestaltung der Führung und Organisation der Verwaltung. Damit hat die Wahl des Führungsmodells einen direkten Einfluss auf die zeitlichen Anforderungen, Arbeitsinhalte und die Attraktivität des Amtes.

In der Praxis haben sich drei Haupttypen herausgeschält. Es existieren allerdings auch viele Zwischenformen.

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Das departementale Führungsmodell funktioniert ähnlich wie die Kantonsregierung bzw. der Bundesrat. Jedes Mitglied leitet ein Departement (manchmal auch als Ressort bezeichnet). Es führt neben strategischen auch operative sowie administrativ-vollziehende Aufgaben aus. Die Vorteile dabei sind umfangreiche Kenntnisse der Exekutivmitglieder innerhalb ihres Departements und die damit verbundene leichtere Aufsicht der operativen Tätigkeiten innerhalb der Verwaltung. Die Nachteile sind die zeitlichen und fachlichen Belastungen der Amtsträger.

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Im Geschäftsleitungsmodell übernimmt die Gemeindepräsidentin bzw. der Gemeindepräsident eine Doppelrolle als Vorsitzender einer Geschäftsleitung und als Vorsitzender im Gemeindevorstand bzw. -rat. Die Geschäftsleitung besteht in der Regel aus den Kadermitarbeitenden der Verwaltung und ist für die fachliche und personelle Führung der Gemeinde verantwortlich. Sie kann selbständige Entscheidungen treffen. Dadurch wird der übrige Gemeindevorstand bzw. -rat zeitlich entlastet und die Zusammenarbeit innerhalb der Verwaltung wird gestärkt. Hingegen wird die zeitliche Beanspruchung der Gemeindepräsidentin bzw. des Gemeindepräsiden-ten erhöht. Zudem kann sie/er sich durch die Einsitznahme in der Geschäftsleitung gegenüber ihren/seinen Gemeinderatskolleginnen und -kollegen einen Wissensvorsprung erarbeiten.

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Beim CEO-Modell übernimmt die Gemeindeschreiberin oder eine andere Person die Leitung der Geschäftsleitung. Die Exekutive agiert im Sinne eines Verwaltungsrates und beschränkt sich auf die politische Führung der Gemeinde. Dadurch wird eine Trennung zwischen der politischen und der operativen, verwaltungsbezogenen Tätigkeit vollzogen, was auch zu einer Versachlichung der Gemeindeführung beiträgt. Die zeitliche Entlastung der Gemeindeexekutive ist ein Vorteil dieses Modells. Betriebswirtschaftlich weist das Modell eine hohe Effizienz auf und macht die Ämter für Berufsleute attraktiver. Durch die Beschränkung auf strategische Fragestellungen verliert die Exekutive jedoch operatives Detailwissen aus den Departementen. Dies führt zu einem gewissen Verlust an Bürgernähe und ist politisch ungewohnt.