15 - Gemeindefinanzierung

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Grundsätzlich finanziert sich eine Gemeinde über Steuern von natürlichen oder juristischen Personen. Bei der Berechnung kommen verschiedene Methoden zur Anwendung (z. B. in Prozent der einfachen Kantonssteuer). Steuern werden zur Finanzierung des allgemeinen Aufwands verwendet.

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m Gegensatz zu den Steuern werden Spezialfinanzierungen zweckgebunden zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben erhoben (z. B. Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung). Gespiesen werden sie in der Regel mit Gebühren, die kostendeckend und verursachergerecht sein müssen.

Eine weitere Finanzierungsform stellt die Fremdfinanzierung durch Dritte (z. B. Banken) dar.

In den meisten Kantonen gelangt zudem ein Finanzausgleichssystem zum Einsatz, das die unterschiedlichen finanziellen Rahmenbedingungen der Gemeinden berücksichtigen soll. Im Grundsatz sind die Systeme in den Kantonen ähnlich. Es wird allerdings mit unterschiedlichen Begriffen und Berechnungsschlüsseln gearbeitet.

Die Ausgaben bedürfen einer gesetzlichen Grundlage. Der grösste Teil der Ausgaben ist gebunden (z. B. Löhne der Verwaltung) und wird über das Budget bzw. den Budgetkredit geregelt. Bei frei bestimmbaren bzw. neuen Ausgaben (z. B. Einführung eines Schülertransports) besteht dagegen ein Handlungsspielraum. Diese bedürfen genauso wie die Investitionen in der Regel eines Verpflichtungskredits. Falls die beschlossenen Budget- und Verpflichtungskredite nicht ausreichen, müssen Nachkredite (Zusatzkredit, Nachtragskredit) beschlossen werden.

Die Finanzkraft einer Gemeinde erklärt, in wie weit sie in der Lage ist, aus eigener Kraft finanzielle Mittel zu generieren. Dieser Vorgang wird auch als Selbstfinanzierung bezeichnet und durch den Cashflow als zentrale Grösse dargestellt (siehe Grafik).

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