8 - Rechtsetzung in der Gemeinde

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Die Gemeinden müssen das Bundes- und das Kantonsrecht anwenden. Dieses geht ihrem eigenen Recht vor. Nur in den Gebieten, welche in die Autonomie der Gemeinden fallen, sind sie zur eigenen Rechtsetzung befugt (vgl. 11: Gemeindeautonomie). Die wichtigsten kommunalen Rechtsgebiete sind neben dem Organisationsrecht das Baurecht, das Submissionsrecht und das Steuerrecht.

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Gestützt auf das sog. Legalitätsprinzip (Art. 5 Abs. 1 der Bundesverfassung), sind die Stimmberechtigten (oder dann das Parlament mit Referendumsmöglichkeit) als Gesetzgebungsorgan für die Beschlussfassung über wichtige Rechtsnormen zuständig. Die Terminologie ist uneinheitlich.

In der Gemeindeverfassung (auch Gemeindeordnung genannt) stehen die Grundsätze der Organisation, der Zuständigkeiten und der Mitwirkung der Stimmberechtigten.

In den Gemeindegesetzen (im Gemeindereglement) finden sich die wichtigsten Bestimmungen. Sie betreffen eine hohe Zahl von Stimmberechtigten und weisen eine hohe finanzielle Bedeutung auf (z. B. Steuergesetz, Baugesetz). Im Hinblick auf die Meinungsbildung erhalten die Stimmberechtigten für Abstimmungen über Verfassung und Gemeindegesetze vorgängig eine Botschaft (oder ein Gutachten) zugestellt, worin die wichtigsten Aspekte der Vorlage aufgezeigt werden. Handelt es sich um eine Initiative oder ein Referendum, sind auch die Überlegungen der Initianten bzw. Gegner darin aufzunehmen.

In den Gemeindeverordnungen sind regelmässig weniger wichtige, oft auch detaillierte Regelungen zu finden, die zudem einem hohen Flexibilitätsbedürfnis entsprechen (z. B. Gebührenverordnung zum Baugesetz). Diese werden in der Regel von der Gemeindeexekutive erlassen, was nur unter Einhaltung von strengen Voraussetzungen zulässig ist. Auch auf dieser Stufe gibt es unterschiedliche Bezeichnungen: Man spricht auch von Reglementen, Weisungen, Richtlinien oder Ausführungsbestimmungen.

Die Gemeinden haben ihre Gesetzessammlungen im Internet aufgeschaltet.