14 - Finanzielle Steuerung

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Die finanzielle Steuerung ist ein zentraler Bestandteil der Führungstätigkeit in einer Gemeinde. Sie unterstützt die Legislative und Exekutive in der Finanzpolitik, indem sie wichtige Informationen über erbrachte Leistungen, erzielte Wirkungen und verbrauchte Ressourcen liefert. Die Basis der finanziellen Steuerung bilden die Grund-sätze der Haushaltsführung: Gesetzmässigkeit, Haushaltsgleichgewicht, Sparsamkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Verursacherprinzip, Vorteilsabgeltung, Verbot der Zweckbindung von Hauptsteuern und Wirkungsorientierung.

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Die finanzielle Steuerung ist ein zentraler Bestandteil der Führungstätigkeit in einer Gemeinde. Sie unterstützt die Legislative und Exekutive in der Finanzpolitik, indem sie wichtige Informationen über erbrachte Leistungen, erzielte Wirkungen und verbrauchte Ressourcen liefert. Die Basis der finanziellen Steuerung bilden die Grund-sätze der Haushaltsführung: Gesetzmässigkeit, Haushaltsgleichgewicht, Sparsamkeit, Dringlichkeit, Wirtschaftlichkeit, Verursacherprinzip, Vorteilsabgeltung, Verbot der Zweckbindung von Hauptsteuern und Wirkungsorientierung.

Das Hauptelement der finanziellen Steuerung bildet das Rechnungswesen. Dieses umfasst die Finanzbuchhaltung, die Kosten- und Leistungsrechnung sowie die Rechnungslegung. Die Finanzbuchhaltung beinhaltet die chronologische und systematische Erfassung von Geschäftsvorfällen gegen aussen sowie die internen Verrechnungen. Sie richtet sich nach den Grundsätzen der Vollständigkeit, Richtigkeit, Rechtzeitigkeit und Nachprüfbarkeit. Verwaltungseinheiten mit Leistungsauftrag und Globalbudget führen zusätzlich zur Finanzbuchhaltung eine Kosten- und Leistungsrechnung nach Produktgruppen.

Als Grundlage der Rechnungslegung dient das Harmonisierte Rechnungslegungsmodell HRM2. Die wichtigsten Bestandteile in diesem Rahmenwerk bilden das Budget, der Finanz- und Aufgabenplan, die Jahresrechnung sowie das Interne Kontrollsystem (IKS). Wichtige Hilfsmittel sind die kantonalen Umsetzungsleitfäden.

Das Budget dient der kurzfristigen, jährlichen Steuerung von Finanzen und Leistungen. Der Finanz- und Aufgabenplan dient der mittel- und langfristigen Planung und Steuerung von Finanzen und Leistungen. Die Jahresrechnung umfasst die Bilanz, die Erfolgsrechnung, die Investitionsrechnung, die Geldflussrechnung sowie den Anhang.

Die finanzielle Kontrolle erfolgt in den Gemeinden häufig durch Geschäfts- bzw. Rechnungsprüfungskommissionen oder externe Revisionsstellen, die einen Prüfbericht erstellen. Dazu gehören in der Regel die Beurteilung der Finanzlage und die Ermittlung von spezifischen Kennzahlen (vgl. 16: Finanzkennzahlen).

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