12 - Aufgaben, Leistungen, Prozesse

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Gemeinden unterscheiden sich stark in Bezug auf ihre Aufgaben, Leistungen und Prozesse.

Die Gemeindeaufgaben ergeben sich aus dem kantonalen Recht (vgl. 11: Gemeindeautonomie) bzw. aufgrund der Anforderungen und Bedürfnisse der Gemeinde. Auf Stufe der Gemeindeverwaltung bearbeiten die verschiedenen Abteilungen diese Aufgaben.

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Die Gemeindeverwaltung ist verpflichtet, mit ihren Leistungen die ihr zugewiesenen Aufgaben zu lösen. Zu den Leistungen gehören in erster Linie die Bereitstellung von Ressourcen und Infrastruktur für die Bevölkerung sowie die Erbringung von Dienstleistungen. Zu diesem Zweck werden der Gemeindeverwaltung die entsprechenden finanziellen und personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt. Die Verwaltung ist verpflichtet, diese effektiv und effizient einzusetzen.

Die Prozesse bilden das Bindeglied zwischen den Aufgaben und Leistungen. Sie durchlaufen je nach Aufgabe die drei Stufen Legislative, Exekutive und Verwaltung. Man kann sie in Leistungsprozesse und Unterstützungsprozesse einteilen. Die Leistungsprozesse dienen der Erstellung von konkreten Dienstleistungen für die entsprechenden Aufgaben, wie beispielsweise das Erteilen einer Baubewilligung oder das Ausstellen einer Busse. Unterstützungsprozesse werden abteilungsübergreifend bereitgestellt, beispielsweise durch die Bereiche Führung, Personal, Finanzen, IT oder Gebäudeverwaltung. Der Controlling-Prozess ist ein Unterstützungsprozess im Rahmen der Führung. Er ist Bestandteil sowohl der strategischen als auch der operativen Steuerung (vgl. 13: Strategische und operative Steuerung).